AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, anwendbares Recht

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vertragsverhältnisse zwischen Projekt-Service GmbH (nachfolgend Projekt-Service oder auch Auftragnehmer genannt) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) geschlossenen Verträge (nachfolgend auch Aufträge genannt), soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Die AGB sind Vertragsbestandteil, welche der Auftraggeber durch Erteilung des Auftrages anerkennt.
  3. Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem im Vertrag bzw. Auftrag vereinbarten Termin.
  4. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben bzw. gilt dies auch dann, wenn wir den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprechen.
  5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
  6. Es gelten die in Angeboten bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise und Leistungen.
  7. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  8. ​Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese Geschäftsbedingungen gelten bei wiederholten Geschäftsbeziehungen auch ohne direkte Bezugnahme für künftige Geschäfte. Sie stehen in ihrer aktuellen Fassung auch unter www.projekt-service-gmbh.de/AGB zur Verfügung.
  9. Die Dienstleistungen von Projekt-Service dürfen nicht für rechtswidrige Zwecke und/oder missbräuchlich verwendet werden.

§ 2 Preise und Preisstellung

  1. Die von Projekt-Service angegebenen Preise haben drei Monate ab Ausstellungsdatum des Angebotes Gültigkeit und verstehen sich ab Mainz in EURO zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Preisermittlung setzt voraus, dass die gesamten angebotenen Leistungen zur Ausführung gelangen und eine ununterbrochene Auftragsdurchführung gewährleistet ist. Eine Weitergabe der übermittelten Preise an Dritte ist nicht gestattet.
  2. Die in den Angeboten angegebenen Stückzahlen sind für Projekt-Service nicht verbindlich. Das Projekt-Service zur Verfügung gestellte oder erhobene Adressmaterial  bzw. die vom Kunden geschätzten Teilnehmerquoten unterliegen einer ständigen Überarbeitung und Anpassung an den laufenden Auftrag.
  3. Die erbrachten Leistungen werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste bzw. der zwischen dem Auftraggeber und Projekt-Service getroffenen Vereinbarungen berechnet.
  4. Vorher nicht vereinbarte zusätzliche Arbeiten werden unter Zugrundelegung des tatsächlich angefallenen Aufwandes von Projekt-Service berechnet.
  5. Ändern sich in der Zeit zwischen Abschluss eines Vertrages (Auftrags) und unserer Leistung den Preis bestimmende Faktoren (Versand-, Material-, Personal-, Energiekosten etc.), sind wir berechtigt, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und unserer Leistung mehr als drei Monate beträgt, bei der Aufrechterhaltung des Vertrages den Preis entsprechend anzugleichen.
  6. Dasselbe gilt, wenn nach Vertragsabschluss zusätzlich auf den Vertrag bezügliche Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden.

§ 3 Vertragsschluss

  1. ​Die Darstellung der Dienstleistungen auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
  2. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
  3. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Projekt-Service kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Projekt-Service zustande sowie durch Erteilung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung.
  4. Die schriftliche Auftragserteilung eines Kunden gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte.
  5. Die Auftragsausführung und deren Umfang richten sich ausschließlich nach dem Inhalt des Angebotes oder der erteilten Auftragsbestätigung und diesen AGB.
  6. Wir nehmen Aufträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden.
  7. Projekt-Service behält sich vor, Aufträge wegen Inhalt, Herkunft, Terminsetzung und/oder technischer Form abzulehnen.
  8. ​Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
  9. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

§ 4 Vertragsanpassung

  1. Vereinbarungen über Preise und Leistungen beziehen sich nur auf die namentlich aufgeführten Leistungen und auf ein im Wesentlichen unverändertes Güter-, Auftragsaufkommen oder Mengengerüst. Sie setzen unveränderte Datenverarbeitungs­anforderungen, Qualitätsvereinbarungen und Verfahrens­anweisungen voraus.
  2. Eine Vertragsanpassung hat sich an den nachzuweisenden Veränderungen zu orientieren.
  3. In den Vertragsbeziehungen abweichende Regelungen zum geschlossenen Vertrag und zu den AGB bedürfen der Schriftform.

§ 5 Vertragsdauer und Durchführung

  1. Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den Vereinbarungen zwischen Projekt-Service und dem Kunden.
  2. ​Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde mit der schriftlichen Auftragserteilung trotz erbrachter Leistung und damit der Zahlung der Vergütung in Zahlungsverzug befindet.

§ 6 Anlieferung und Abschluss

  1. Bei Entgegennahme der von unseren Auftraggebern gelieferten Waren, Materialien, Daten und Drucksachen wird die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet.
  2. Es gelten unsere Anlieferbedingungen.
  3. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, bei fehlendem Lieferavis oder Lieferpapieren die Annahme zu verweigern.
  5. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Materialien ist der Auftraggeber verantwortlich. Für nicht sofort erkennbare Fehlmengen übernehmen wir keinerlei Haftung.
  6. Projekt-Service ist weder vollständig noch mit Stich­proben verpflichtet, beim Wareneingang auf Fehlmengen oder Fehler zu überprüfen oder darauf, ob die gemeldeten Stückzahlen der angelieferten Sendungen stimmen.
  7. Insbesondere trifft den Auftragnehmer keine Untersuchungs­pflicht, ob die vom Kunden anzuliefernden Materialien die vom Kunden gewünschten Voraussetzungen erfüllen und in zutreffender Menge angeliefert sind.
  8. Beschädigungen oder Fehlmengen innerhalb einzelner Kartons werden bei Bekanntwerden – frühestens zum Zeitpunkt des Auspackens für die Verarbeitung – dem Auftraggeber mitgeteilt.
  9. Festgestellte Beschädigungen und/oder Fehlmengen gehen nicht zu Lasten von Projekt-Service.
  10. Für zur Bearbeitung erkennbar ungeeignete oder beschädigte Materialien und Drucksachen fordern wir unverzüglich Ersatz an.
  11. Soweit der Kunde bei Dritten Ware bestellt hat, die auf Veranlassung des Kunden direkt an die Projekt-Service angeliefert werden, trifft Projekt-Service bei Annahme der Lieferung keine Untersuchungs- und Rügepflicht.
  12. Im Übrigen übernehmen wir für Fehler der uns zur Bearbeitung überlassenen Materialien auch z.B. Anschriften oder Daten keine Haftung.
  13. Für die Verarbeitbarkeit des Materials ist der Auftraggeber verantwortlich. Kosten, welche aufgrund falscher Materialanlieferungen, Nachdrucke etc. entstehen, trägt der Auftraggeber.
  14. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der uns von ihm für die Bearbeitung zur Verfügung gestellten Materialien ein; ihm obliegt es daher, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen.
  15. Sollen die dem Auftragnehmer angelieferten Materialien oder zu transportierenden Produkte gegen Feuer, Diebstahl, Verlust oder sonstige Schadensfälle versichert werden, hat der Auftraggeber diese Versicherung auf eigene Kosten selbst vorzunehmen, sofern nicht anders im Angebot beschrieben.  Eine weitere Haftung für das Material übernimmt Projekt-Service nicht. Eventuelle Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  16. Bei der Abwicklung der Aufträge kommt es zu Ausschuss. Dieser ist unvermeidbar und geht zu Lasten des Kunden.
  17. Restliche bzw. überzählige Materialien werden von uns nach der Auftragsabwicklung vernichtet, sobald der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Restemeldung etwas anderes schriftlich bestimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, entweder ein angemessenes Verwahrgeld zu berechnen oder aber die zusätzlichen Versandkosten in Rechnung zu stellen.
  18. Die Rücksendung der restlichen bzw. überzähligen Materialien und anderer vom Kunden gelieferten Gegenstände erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Kunde.

§ 7 Mängel und Mängelrüge

  1. Soweit die gelieferte Ware oder Leistung mangelhaft ist, ist der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen, wobei der Erfüllungstag bei Projekt-Service maßgebend ist.
  2. Offensichtliche Mängel müssen sofort nach Auftragserfüllung, spätestens jedoch 14 Tage danach Projekt-Service schriftlich mitgeteilt werden. Verborgene Mängel müssen Projekt-Service unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich mitgeteilt werden. Die Mängelrüge bedarf der Schriftform.
  3. Die Untersuchungs- und Prüfungsverpflichtung trifft den Auftraggeber insbesondere vor einer Weiterverarbeitung oder  sonstigen Nutzung. Die direkte Auslieferung der Ware oder Verfügbarmachung der Leistung gegenüber einem Vertragspartner des Auftraggebers befreit ihn nicht von seiner Untersuchungspflicht.
  4. Bei jeder Mängelrüge hat Projekt-Service das Recht zur Untersuchung der Mängel, wofür der Auftraggeber Projekt-Service die notwendige Zeit einräumt.
  5. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung steht Projekt-Service zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Durch dieses Angebot hinaus verliert der Auftraggeber alle Rechte auf Schadensersatz.
  6. Es kommt keine Nacherfüllung durch Projekt-Service zustande, wenn die Mängel vom Auftraggeber verursacht wurden. Dies trifft insbesondere für nicht vertragsgemäßen Versand und dadurch eventuell entstehende Folgeschäden zu.
  7. Weiteres siehe Gewährleistung § 20.

§ 9 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle dem Auftragnehmer für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Gegenstände, Informationen und Rechte rechtzeitig zum vereinbarten Anlieferungstermin zur Verfügung zu stellen bzw. zu überlassen und etwaige Mitwirkungshandlungen zu leisten, insbesondere Produkte und Materialien zu stellen sowie Projekt-Service über spezifische Besonderheiten der Güter und Verfahren und damit verbundene gesetzliche, behördliche oder berufsgenossen­schaftliche Auflagen zu informieren.
  2. Der Auftraggeber hat diese Vorleistungen und Mitwirkungs­handlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen.
  3. Der Auftraggeber hat Projekt-Service und ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz und anderer drittschützender Vorschriften von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, es sei denn, Projekt-Service oder ihre Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich den Anspruch des Dritten herbeigeführt.
  4. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten so ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer den diesem insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  5. Sofern geregelten Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  6. Zu den Pflichten des Auftraggebers gehört auch die Abklärung aller technischen Fragen. Gleiches gilt für die fristgerechte Vorauszahlung nach § 16 der AGB.

§ 10 Leistungen Dritter

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erbringung der beauftragten Leistungen der Dienste Dritter zu bedienen.

§ 11 Fristen und Termine

  1. Projekt-Service erledigt die Aufträge in der Reihenfolge des Auftragseingangs.
  2. Vom Kunden gewünschte Fristen und Termine für Lieferungen und/oder Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn Projekt-Service diese schriftlich bestätigt hat.
  3. Teillieferungen sind jederzeit zulässig.
  4. Auch bei fest zugesagten Lieferterminen handelt es sich nicht um Fixgeschäfte. Diese bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit Projekt-Service.
  5. Für die Laufzeit von Sendungen mit einem Versandunternehmen haftet Projekt-Service generell nicht.
  6. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus – siehe Pflichten Auftraggeber.
  7. Alle eventuellen Anzahlungen müssen durchgeführt sein.
  8. Alle Fristen setzen mit Datum der Auftragsbestätigung ein.
  9. Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn am Tage der Übergabe der Leistung/Lieferung an einen Dritten bzw. den Auftraggeber die Frist noch nicht abgelaufen ist.
  10. Bei im Anschluss erteilten zusätzlichen bzw. erweiterten Aufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
  11. Im Falle durch von Projekt-Service unverschuldete Nichteinhaltung von Fristen und Terminen ist Projekt-Service ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht zu einer vorrangigen Bearbeitung des Auftrages verpflichtet.
  12. Durch von Projekt-Service nicht vertretbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder Arbeitskämpfe entbinden die Projekt-Service für deren Dauer von der Pflicht zur rechtlichen Bereitstellung der Leistung.
  13. Die vereinbarten Fristen verlängern sich entsprechend der Dauer der Störung. Über die Dauer wird der Auftraggeber unterrichtet. Ist ein Ende der Störung nicht absehbar oder ist sie von längerer Dauer als 3 Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  14. Auch dann ist Projekt-Service an die Einhaltung dieser Termine nicht gebunden, wenn sich bei der Verarbeitung des vom Kunden  angelieferten Werbe-, Adress-, sonstigen Datenmaterials unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben oder aus sonstigen Gründen, die Projekt-Service nicht zu verantworten hat, die Frist nicht eingehalten werden kann.
  15. Das  gilt  insbesondere  auch dann, wenn das erforderliche Werbe- oder Adressmaterial verspätet angeliefert wird.
  16. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nicht zur Stornierung des Auftrages. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden, abgesehen von einem groben Verschulden von Projekt-Service, nicht zu.
  17. Ist während der Auftragsdurchführung absehbar, dass sich Liefertermine unverhältnismäßig verschieben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich unterrichten.

§ 12 Zusätzliche AGB - Umgang mit Ware

  1. Für die Projekt-Service zur Be- oder Verarbeitung bzw. Lagerung überlassenen Waren oder Materialien sichert Projekt-Service eine sorgfältige Aufsicht und Pflege zu.
  2. Zur Versicherung siehe § 6, Absatz 11.
  3. Zum Wareneingang siehe § 6
  4. Die Projekt-Service überlassenen Waren und Materialien können hinsichtlich der Vollzähligkeit nur auf die Anzahl der gelieferten Paletten oder Gebinde geprüft werden, sofern dies  vertraglich vereinbart wurde.
  5. Nach Beendigung des Auftrages wird überfälliges Material nur  auf ausdrückliche Anforderungen des Kunden unfrei zurückgesandt.
  6. Vorgehensweise zu Restmengen siehe § 6 Absatz 14.
  7. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Wahl des Transportmittels steht im Ermessen von Projekt-Service, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  8. Mit der Verladung der Ware auf eigene Fahrzeuge oder der Übergabe an einen Spediteur oder sonstigen Frachtführer geht die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs der Ware auf den Auftraggeber über.
  9. Die Leistung von Projekt-Service gilt als abgenommen, wenn dem der Lieferung zugrundeliegenden Lieferschein nicht innerhalb von 8 Tagen schriftlich widersprochen wird.
  10. Die Versandvorschriften werden von Projekt-Service beachtet, eine Haftung für die günstigste Versendungsart wird jedoch nicht übernommen.

§ 13 Zusätzliche AGB - Datenbereitstellung

  1. Bei Datenlieferung durch den Auftraggeber an Projekt-Service erfolgt keine Prüfung und Korrektur der Datei, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für die Korrektheit ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Dies gilt auch für Adressdaten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung von Daten immer verschlüsselt auf einem von Projekt-Service zu bestimmenden und datenschutzrechtlich sicheren Weg.
  2. Für die Einhaltung eventueller Urheberrechte, gesetzlicher Bestimmungen oder Rechte Dritter des Materials und der Daten ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Projekt-Service ist somit von Ansprüchen Dritter freigestellt.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, nur Kopien seiner Originaldateien bei Projekt-Service anzuliefern. Projekt-Service speichert die im Verkehr mit dem Geschäftspartner relevanten Daten zwecks Verarbeitung. Die Daten werden bei Zahlungseingang der Auftragsrechnung von allen Datenträgern vernichtet, falls nicht bei Auftragserteilung eine andere Regelung vereinbart wurde.

§ 14 Zusätzliche AGB - Drucksachen, Freigaben und Copyright

  1. Drucktoleranzen: Zulässig sind geringfügige Farbtoleranzen, Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge, Standdifferenzen bis zu 0,5% der Blattgröße sowie Qualitätsschwankungen bedingt durch die technischen Gegebenheiten der jeweiligen Maschinen und Material­änderungen während des Druckes.
  2. Korrekturabzug: Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck.
  3. Freigabe von Drucksachen und Mustern: Auf Wunsch erhält der Kunde von Projekt-Service einen Korrekturabzug/ ein Muster. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu überprüfen. Verbesserungen und Änderungen sind schriftlich mitzuteilen, zu unterschreiben und zurückzusenden. Nach Änderung erhält der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug/Muster. Dieser ist ebenfalls zu prüfen, zu unterschreiben und zurückzusenden. Der Kunde erhält für die Rücksendung Korrekturabzugs/Musters eine Frist. Geht bis zu diesem Zeitpunkt kein Korrekturabzug/ kein Muster bei Projekt-Service ein, so gilt dieser als angenommen. Für nach der Freigabe festgestellte Fehler, welche zum Freigabezeitpunkt schon vorhanden waren, ist die Haftung von Projekt-Service ausgeschlossen.
  4. Die Haftung für die Richtigkeit der Vorlage liegt letztendlich beim Kunden. Wünscht der Kunde keinen Korrekturabzug, so haftet er ebenfalls für Richtigkeit und Tippfehler. Reklamationen und Preisnachlässe sind ausgeschlossen.
  5. Entwurfskosten: Satz/Scankosten sind auch bei Nichterteilung eines Auftrags zu bezahlen, da diese Vorarbeiten (z.B. Erstellung eines Musters) individuelle Arbeiten sind und anderweitig nicht veräußert werden können.
  6. Vorlagen wie Skizzen, Entwürfe, Texte, Prozesse, Programme, Applikationen, Strategien, Analysen usw. unterliegen dem Copyright von Projekt-Service.
  7. Die Weiterverwertung von Vorlagen (z.B. Weitergabe an andere Agenturen) bedarf der schriftlichen Zustimmung von Projekt-Service.
  8. Gelieferte Vorlagen für Drucksachen: Für die vom Kunden digital gelieferten Vorlagen und Muster übernimmt Projekt-Service keine Haftung. Projekt-Service ist nicht verpflichtet, Dateien auf Richtigkeit von Einstellungen (z. B. Farbe, Raster, Auflösung usw.) zu überprüfen. Bei Abweichung vom gewünschten Druckobjekt haftet Projekt-Service nicht. Zwingend notwendige Änderungen, die von Projekt-Service bemerkt werden, werden ausgeführt und dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
  9. Stellt der Auftraggeber Druckvorlagen, so ist er insoweit für die Einhaltung der Bedingungen des beauftragten Versand- oder Zustelldienstleisters, die dieser an Form und Inhalt für die beabsichtigte Aussendung stellt (z.B. Vorgaben für Dialogpost) allein verantwortlich, sofern hierzu kein Beratungsauftrag erteilt wurde.

§ 15 Zusätzliche AGB - Mailingversand und Konfektionierung

  1. Projekt-Service führt die Werktätigkeiten sowie etwaige Posteinlieferungen im Kundenauftrag aus.
  2. Projekt-Service verlässt sich auf die Richtigkeit der Angaben des Kunden über die auszuführenden Tätigkeiten insbesondere über Angaben zur Sendungsmenge. Eine Überprüfung der tatsächlichen Stückzahl wird nur auf Wunsch und gegen Aufwandspauschale durchgeführt.
  3. Bei Anlieferung des Versandmaterials durch den Kunden ist ein Zuschuss für Ausschuss, abhängig von Art der Arbeit und Zahl der Arbeitsgänge, in Höhe von 5% einzukalkulieren.
  4. Auch zur vorschriftsmäßigen Sendungsgestaltung (Aufmachung, Größe etc.) besteht keine Prüfpflicht und insbesondere keine Haftung für den Fall, dass die Deutsche Post AG die Annahme der Sendung verweigert und sich der Versandtermin verschiebt oder Teile der Ware (z. B. Briefumschläge) neu bedruckt / hergestellt werden müssen. Im Rahmen des Möglichen wird die Sendung jedoch auf Unregelmäßigkeiten geprüft. Ergibt sich eine schnellere / effizientere Möglichkeit der Abwicklung, so wird der Kunde benachrichtigt.
  5. Eine generelle Verpflichtung der Prüfung besteht nicht. Soweit möglich werden Unregelmäßigkeiten, ggf. gegen Aufwandsentschädigung, behoben.
  6. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die zum Versand gegebenen Aufträge und Briefsendungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Kunde stellt Projekt-Service von allen Schadensansprüchen Dritter frei, die wegen solcher Verstöße gegen Projekt-Service entstehen.

§ 16 Zusätzliche AGB - Porto-und Versandkosten

  1. Bei Porto- und Frachtaufkommen ist Projekt-Service berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen.
  2. Diese sind sofort, spätestens einen Tag vor vorgesehenem Versandtermin ohne Abzug fällig, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt.
  3. Vor Zahlungseingang sind wir nicht verpflichtet, Sendungen oder Daten zur Weiterberarbeitung zu übergeben.
  4. Effektiv anfallende Gebühren, ggf. auch Nachforderungen der Post wegen Gewichtsüberschreitungen, werden nach Auftragsbeendigung in einer Endabrechnung mit der Anforderungspauschale verrechnet. Zu viel gezahltes Porto erhält der Kunde zurück.
  5. Bei zu spät eingegangenen Portovorauszahlungen, verlieren zugesagte Anlieferungstermine ihre Gültigkeit.
  6. Teilweise wird dann versendet, wenn der zurückgehaltene Sendungsteil zum selben Tarif nachträglich versendet werden kann.
  7. Die Bezahlung des Portos bei der DPAG kann bei einer vorhandenen Kundennummer bei der DPAG vom Auftraggeber selbst abgewickelt werden. Dazu hat der Auftraggeber Projekt-Service rechtzeitig seine Kundenkarte als Nachweis gegenüber der DPAG vorzulegen.
  8. Projekt-Service ist erst dann verpflichtet, Sendungen an einen Versanddienstleister weiterzugeben, wenn der angeforderte Porto-bzw. Versandkostenbetrag bei ihr eingegangen ist. 
  9. Zum Eingang des Betrags laufen die angegebenen Fristen.

§ 17 Zusätzliche AGB - Lieferung und Versand

  1. Der Versand von konfektionierten Sendungen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers bzw. des ausführenden Transportunternehmens (Versanddienstleister).
  2. Die Gefahr geht auf diesen über, sobald die Sendungen an den Auftraggeber bzw. das Transportunternehmen übergeben wurden. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Haftung der Projekt-Service.
  3. Eventuelle Transportschäden können nur bei dem jeweiligen Transportunternehmen geltend gemacht werden.
  4. Eine Zusage von Zustellterminen kann durch die Projekt-Service nicht erfolgen. Ebenso ist die Haftung für verspätete Zustellung des befördernden Unternehmens durch die Projekt-Service ausgeschlossen.

§ 18  Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

  1. Die Zahlung der Vergütung erfolgt gegen Rechnungsstellung.
  2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag unter Ausschluss von Aufrechnung und Zurückbehaltung sofort ohne jeden Abzug fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung auf eines der angegebenen Bankkonten zahlbar. Die Gewährung von Skonto ist ausgeschlossen.
  3. Wird die Rechnung nicht innerhalb der eingeräumten Frist bezahlt, so kommt der Auftraggeber ohne weitere Erklärung von Projekt-Service in Verzug.
  4. Hinsichtlich der Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  5. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen; erst wenn wir über den Betrag verfügen können, gilt die Zahlung als erfolgt. Die Kosten des Geldtransfers gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Zölle und sonstige Abgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der beauftragten Leistung stehen, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
  7. Als Zahlungen gelten Barzahlungen und Gutschriften auf unseren bekanntgegebenen Bankkonten.
  8. Die Zahlung gilt mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert vorbehaltlos verfügen können als erfolgt.
  9. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers erkennen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel zur Folge. Sie berechtigen Projekt-Service, für ausstehende Lieferungen eine Vorauszahlung ohne Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfristsetzung von den Verträgen, die noch nicht zur Durchführung gelangt sind, zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  10. Wird Projekt-Service nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erkennbar, ist sie befugt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Voraus­zahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen. Wenn die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach einer angemessenen Frist nicht erbracht wurden, kann Projekt-Service ganz oder teilweise von geschlossenen Verträgen zurücktreten.
  11. Bei Erstaufträgen behält sich Projekt-Service das Recht vor, das Dienstleistungsentgelt entsprechend dem Angebot durch anteilige Vorkasse zu fordern.

§ 19 Verschwiegenheit, Vertraulichkeit

  1. ​Beide Seiten verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen, noch weiter­zugeben oder zu verwerten.
  2. ​Der Auftraggeber verpflichtet alle Personen, denen er Zugang zu vertraulichen Informationen von uns gewährt, schriftlich auf die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht.
  3. Daten und Informationen dürfen nur an Dritte weitergeleitet werden, sofern sie im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages benötigt werden. Für die Vertraulichkeit elektronischer Daten und Informationen gelten die gleichen Grundsätze.
  4. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit sind Daten und Informationen, die Dritten, insbesondere Behörden, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen anzugeben sind.

§ 20 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder sonstige Eigenschaft der erbrachten Leistungen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
  2. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt sind.
  3. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang.
  4. Mängel und Mängelbeseitigung siehe § 7
  5. Wird ein Vertrag durch mehrere Lieferungen abgewickelt, so muss jede einzelne Lieferung untersucht und ggf. in der genannten Frist beanstandet werden.
  6. Über die durch die Mängelrüge § 7 genannten Ansprüche des Auftraggebers hinaus, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers, sind ausgeschlossen.
  7. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Projekt-Service haftet nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Porto- oder Versandkostenanteil.
  8. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellter Materialien haften wir nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes. Bei mehreren Leistungen aus demselben Vertag beziehen sich die vorgenannten Gewährleistungsrechte auch nur auf die beanstandete Leistung und lassen den Vertrag im Übrigen unberührt, es sei denn, unser Auftraggeber weist nach, dass eine Teillieferung für ihn ohne Interesse ist.
  9. ​Wir haften nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von uns liegen.
  10. Projekt-Service haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Projekt-Service nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen wurde.
  11. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall der Übernahme einer schriftlichen Beschaffenheitsgarantie, des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v. § 444 BGB, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs­gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vertraglichen Umfang der von Projekt-Service erbrachten Leistungen und den Wert der durch fehlerhafte Bearbeitung beschädigten, vom Auftraggeber gelieferten Materialien begrenzt. Eine Haftung für etwaige Folgeschäden kann nicht übernommen werden.
  12. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber geplanten Nutzung der Daten. Der Auftraggeber ist hierfür allein verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Er verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.
  13. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf fremde Erzeugnisse. Projekt-Service haftet nicht für Werkstoff­mängel, die vor, während oder nach der Be- oder Verarbeitung festgestellt werden.
  14. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch höhere Gewalt und alle durch den Projekt-Service nicht zu beeinflussende Ereignisse.

§ 21 Eigentumsvorbehalt

  1. Projekt-Service GmbH steht wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten zu oder der Auftraggeber kann die Ausübung des Pfandrechtes durch ein gleichwertiges Sicherungsmittel einräumen.
  2. Die von Projekt-Service GmbH verarbeiteten Waren bleiben in ihrem Eigentum, solange noch Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung gegenüber dem Auftraggeber bestehen.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf das Eigentum der Projekt-Service GmbH hinzuweisen und die Projekt-Service GmbH unmittelbar darüber zu informieren.
  4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Auftragnehmers die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugeben- den Sicherheiten obliegt dem Auftragnehmer.

§ 22 Gefahrübergang

  1. Versand - Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist stets Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
  2. Ein Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer den Transporteur / verarbeitende Institut auswählt oder den Versand mit eigenen Transportmitteln ausführt.
  3. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

§ 23 Datenschutz

  1. ​Zu unseren Qualitätsansprüchen gehört es, verantwortungsbewusst mit den personenbezogenen Daten unserer Kunden umzugehen. Insoweit verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

§ 24 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung kann durch eine solche ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der AGB in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht entspricht.

§ 25 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus Vertragsverhältnissen im Sinne dieser AGB zwischen den Parteien ergeben ist der  Geschäftssitz unseres Unternehmens in Mainz

§ 26 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte  der Vertrag eine Regelunglücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen bzw. kann von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt werden, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.